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   VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750   

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VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750 (https://dejure.org/2008,73135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2008 - 13 A 07.2750 (https://dejure.org/2008,73135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 13 A 07.2750 (https://dejure.org/2008,73135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Festsetzung eines Geldleistungsanspruchs in einem Flurbereinigungsplan - Ausgleich des Unterschieds zwischen dem Wert des alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.10.1960 - I B 99.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
    Da es sich um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch handelt, der kein Verschulden der Flurbereinigungsbehörden voraussetzt, vermag der Einwand des Beklagten, der Schaden an dem Wehr sei weder vom ALE noch von der Beigeladenen zu vertreten, dessen Einstehenmüssen bereits aus Rechtsgründen nicht in Frage zu stellen (vgl. z.B. BVerwG vom 28.10.1960 RdL 1961, 26 = RzF 3 zu § 51 Abs. 1; Schwantag, a.a.O., RdNr. 7 zu § 51).

    Gründe dafür, dass dem Kläger eine Verletzung der ihm als Teilnehmer obliegenden Pflicht zur Vermeidung bzw. Minderung von Schäden vorgeworfen werden könnte, die in entsprechender Anwendung von § 254 BGB zu einer Reduzierung des Umfangs des Ausgleichsanspruchs führen kann, liegen nicht vor (s. hierzu BVerwG vom 28.10.1960 a.a.O.; Schwantag, a.a.O., RdNr. 7 zu § 51 Abs. 1).

  • VGH Bayern, 07.12.2005 - 13 A 04.2598
    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
    Im anschließenden Klageverfahren (Az. 13 A 04.2598) wies der Kläger auf die Beschädigung seines Wehrs hin und beantragte unter Vorlage einer Rechnung der Firma E. AG vom 11. Juni 2005 einen Ausgleich für entgangenes Stromerzeugungsentgelt.

    Mit Urteil vom 26. September 2005 wurde daraufhin das Verfahren betreffend den geltend gemachten Ausgleichsanspruch vom Verfahren 13 A 04.2598 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 13 A 05.2609 fortgeführt.

  • BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
    Da der dem Kläger zustehende Ausgleichsanspruch im Flurbereinigungsplan oder in einem Nachtrag dazu festzusetzen ist (BVerwG vom 14.11.1961 a.a.O.; Schwantag, a.a.O., RdNr. 15 zu § 51) und § 144 Satz 1 FlurbG das Flurbereinigungsgericht nicht nur ermächtigt, den Flurbereinigungsplan zu ändern, sondern auch - wie hier - inhaltlich zu ergänzen (BVerwG vom 11.12.1958 BVerwGE 8, 65; vom 14.11.1961 RdL 1962, 106 = RzF 5 zu § 51 Abs. 1), war wie tenoriert zu entscheiden.
  • BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59

    Anfechtung der Abfindung als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
    Da der dem Kläger zustehende Ausgleichsanspruch im Flurbereinigungsplan oder in einem Nachtrag dazu festzusetzen ist (BVerwG vom 14.11.1961 a.a.O.; Schwantag, a.a.O., RdNr. 15 zu § 51) und § 144 Satz 1 FlurbG das Flurbereinigungsgericht nicht nur ermächtigt, den Flurbereinigungsplan zu ändern, sondern auch - wie hier - inhaltlich zu ergänzen (BVerwG vom 11.12.1958 BVerwGE 8, 65; vom 14.11.1961 RdL 1962, 106 = RzF 5 zu § 51 Abs. 1), war wie tenoriert zu entscheiden.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
    Neben der Widerspruchsstattgabe setzt auch eine Abhilfeentscheidung trotz des Wortlauts von § 60 Abs. 1 Satz 1 VwGO, der (nur) auf die Begründetheit des Widerspruchs abstellt, grundsätzlich die Zulässigkeit des Widerspruchs voraus (s. hierzu z.B. BVerwG vom 18.4.1996 BVerwGE 101, 64/67; OVG RhPf vom 16.9.1998 RdL 1999, 237 = RzF 21 zu § 60; Schwantag, a.a.O., RdNr. 1 zu § 60; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 3 zu § 72).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
    Die Nichterweislichkeit des Zugangs hat nach den im Verwaltungsprozess geltenden Beweislastregeln zu Lasten des Beklagten zu gehen, da er hier aus der Möglichkeit der Kenntniserlangung des Klägers eine ihm günstige Rechtsfolge ableiten will und deshalb nach den allgemeinen Regeln des Beweisrechts die materielle Beweislast trägt (s. hierzu z.B. BVerwG vom 22.10.1981 NJW 1982, 1893; Geiger in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 2a zu § 86).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2000 - 2 L 38/99

    Förderung nach dem Flächenstilllegungsgesetz von 1991; Grundsätze für die

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
    Im Übrigen gilt in diesem Punkt auch der Grundsatz, dass es bei Behörden zu deren Nachteil zu werten ist, wenn der Nachweis von Vorgängen, die bei einer geordneten Verwaltung regelmäßig durch Vermerke, Beiheftung von Zustellungsurkunden usw. festgehalten werden, wegen des Fehlens solcher Nachweise nicht geführt werden kann (vgl. OVG MV vom 22.12.2000 NVwZ 2002, 104; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 17 zu § 108).
  • BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
    Zwar hat ein Teilnehmer grundsätzlich die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Information über den Umfang seiner Landabfindung zu nutzen, da er nur damit die Sorgfalt wahrt, die von einem verantwortungsbewussten Teilnehmer bei der Durchsetzung seiner Belange erwartet werden muss (BVerwG vom 12.2.1963 BVerwGE 15, 271; Wingerter, a.a.O., RdNr. 5 zu § 134).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.1998 - 9 C 11369/97
    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
    Neben der Widerspruchsstattgabe setzt auch eine Abhilfeentscheidung trotz des Wortlauts von § 60 Abs. 1 Satz 1 VwGO, der (nur) auf die Begründetheit des Widerspruchs abstellt, grundsätzlich die Zulässigkeit des Widerspruchs voraus (s. hierzu z.B. BVerwG vom 18.4.1996 BVerwGE 101, 64/67; OVG RhPf vom 16.9.1998 RdL 1999, 237 = RzF 21 zu § 60; Schwantag, a.a.O., RdNr. 1 zu § 60; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 3 zu § 72).
  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322

    Erinnerung des Rechtsanwalts gegen die Aufhebung eines

    Das Verfahren 13 A 05.2609 wurde nach statistischer Erledigung unter dem Aktenzeichen 13 A 07.2750 fortgeführt und durch - mittlerweile rechtskräftiges - Urteil vom 4. Dezember 2008 (zugunsten des Klägers) entschieden.

    Der dem Kläger im Verfahren 13 A 07.2750 zustehende Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Beklagten, der auch die zuletzt thematisierte anwaltliche Gebührenforderung (zumindest teilweise) erfassen dürfte, wurde von diesem - soweit aus den Akten ersichtlich - noch nicht geltend gemacht.

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